Angebot / Honorarkosten
Das Honorar richtet sich nach Ihren Planungswünschen und der Aufgabenstellung. Bei Ihrer ersten Anfrage – meist telefonisch - erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Leistungsbereiche.
Zur Auswahl stehen folgende Möglichkeiten:
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Gartenberatung
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einfache Konzeptplanung (1,20 Eu/qm)
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umfangreiche Gartenplanung und / oder Baubetreuung, Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013)
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Abrechnung nach Stundensatz (Zeithonorar)
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Gartenberatung:
Vor Ort besprechen wir ihre Wünsche und Fragen. Aufgrund unseres vorausgegangenen ersten - meist telefonischen Kontaktes - suchen wir speziell für Ihr Vorhaben Bilder, Fotos, Prospekte, etc. zur Anschauung heraus.
Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung analysieren wir dann mit Ihnen zusammen Ihre Wünsche und Fragen, sprechen Lösungsansätze aus, geben Pflanzempfehlungen etc. – ggf. mit einer kleinen Handskizze.
Die Kosten belaufen sich hierfür pauschal auf 65,- Euro brutto zuzügl. 0,50 Euro brutto / km Fahrtstrecke ab 15 km vom Bürositz in Plaidt.
Ist eine anschließende Gartenplanung gewünscht, stehen zwei Alternativen zur Auswahl.
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einfache Erstellung eines Gartenkonzeptes
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klassische Gartenplanung in einzelnen Arbeitsschritten nach HOAI
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Einfache Konzept-Planung:
Für 1,20 €/qm brutto* erhalten Sie ein Gestaltungskonzept für Ihren Garten. Berechnet wird die gesamte zu überplanende Grundstücksfläche ohne Gebäude, mindestens aber 300,00 € brutto.
Darin enthalten sind:
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eine weitere Besprechung bei Ihnen zuhause*
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ein Konzeptplan in Farbe (im Maßstab 1:100 oder 1: 200)
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Vorstellung und Erörterung des fertigen Planes bei Ihnen zuhause *
*zuzügl. 0,50 Euro brutto / km Fahrtstrecke ab 15 km vom Bürositz in Plaidt.
In der Regel erfüllen wir mit dem Konzept die Erwartungen unserer Kunden. Sollten dennoch einmal Änderungswünsche bestehen oder Sie ergänzende Details benötigen, so werden Sie vorab über das Honorar für diese Extra-Leistungen informiert.
Wichtig - was wir zur Planung Ihres Gartens benötigen:
um diesen günstigen Preis für die Konzept-Planung anbieten zu können, sind wir auf Ihre tatkräftige Mithilfe angewiesen. Deshalb benötigen wir für unsere Planungsarbeit von Ihnen folgende Unterlagen, digital oder ausgedruckt bzw. kopiert, die Sie bei der ersten Besprechung bereithalten sollten:
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einen amtlichen Lageplan von Haus und Grundstück (meist im Maßstab 1 : 1000)
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einen Grundrissplan des Hauses (Erdgeschoss mit Aufteilung der Räume, Türen, Fenstern, Lichtschächten etc.)
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ein Aufmaß des Grundstücks, inkl. aller vorhandener Gartenelemente wie Bäume, Sträucher, Schuppen, Beete, Wege, Treppen, Höhenunterschiede im Gelände etc.
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Fotos von Ihrem Garten, vom Haus und auch der Umgebung (Bilder mit guter Gesamtübersicht) – können auch per Mail übermittelt werden
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eine Sammlung von Gartenbildern aus Magazinen oder Büchern, die Ihnen zusagen.
Besonders bei der Umgestaltung eines vorhandenen Gartens ist ein Aufmaß sehr wichtig. Wenn Sie die Vermessung nicht selbst vornehmen möchten, können Sie alternativ ein Vermessungsbüro beauftragen.
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Gartenplanung nach HOAI:
Für größere oder umfangreiche Projekte, bei denen die voraussichtlichen Baukosten mehr als 20.000,- Euro netto betragen würden, muss per Gesetz nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet werden.
Hiermit ist aber auch eine ganzheitliche Planung und Betreuung durch den Gartenarchitekten verbunden. Das Honorar wird hier anhand der Baukosten (= anrechenbare Kosten) für die Außenanlagen ermittelt und ist in der Honorarordnung per Gesetz geregelt.
Bei Wahl dieser umfangreichen Leistungen werden Ihnen die Kosten der Gartenberatung erstattet.
Welche Leistungen dies sind und was Sie hier erwarten können ist unter dem Menuepunkt 'Leistungen – privat' aufgeführt.
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Abrechnung nach Stundensatz:
Haben Sie den Wunsch nach einer beratenden Unterstützung während der Bauzeit (wenn Sie selber bauen) oder haben Fragen hinsichtlich der Arbeiten der ausführenden Firma sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Die Berechnung der Honorarkosten würde dann nach Aufwand abgerechnet.
(60,- Euro brutto / Stunde zuzügl. 0,50 Euro brutto / km Fahrtstrecke ab 15 km vom Bürositz in Plaidt.)